Sitzung: 17.12.2020 Stadtrat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24
Beschluss:
1.
Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von
der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können über den 31.12.2020 hinaus befristet
bis 31.03.2021 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der
bereits fällig oder fällig werdenden Gewerbe- bzw. Grundsteuer stellen. Zinslose
Stundungen werden wie bisher für einen Zeitraum von höchstens 3 Monate
längstens bis zum 30.06.2021 gewährt.
2.
Die Ermächtigung des Bürgermeisters über Anträge
auf Stundung von Grund- und Gewerbesteuerfestsetzungen bis zu einem
Gesamtbetrag der Steuerschuld von 50.000 Euro im Einzelfall zu entscheiden wird
befristet bis 31.03.2021 verlängert.