Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 13, Anwesend: 24

Beschluss:

Gemäß Artikel 32 Abs. 2 Satz 1 GO werden, unabhängig von den in der Geschäftsordnung geregelten Zuständigkeiten, alle übertragbaren Zuständigkeiten vom Stadtrat auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen. Dies gilt nur für den Fall, dass die Inzidenzzahl des Landkreises Miltenberg auf Basis der RKI-Zahlen am letztmöglichen Tag einer form- und fristgerechten Einladung (7. Tag vor der Sitzung) gleich oder größer 100 ist. Die Organzuständigkeit des Bürgermeisters für die Einladung bleibt unberührt.