Beschluss:

 

Empfehlungsbeschlüsse an den Stadtrat:

 

  1. Der mit der bereits beschlossenen Änderung des Konzepts der städtischen Musikschule verbundenen Änderung der Gebührenstruktur für die Unterrichtsangebote wird grundsätzlich zugestimmt.

 

  1. Die Erhebung eines Zuschlages für auswärtige Nutzer der Musikschule in Höhe von 30% auf die satzungsmäßig festgelegten Gebühren für den Instrumental- und Gesangsunterricht wird zugestimmt.

 

  1. Dem Erlass einer neuen Satzung für die Musikschule Erlenbach a.Main wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Sie tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

  1. Dem Erlass einer 21. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule Erlenbach a. Main wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Sie tritt ab 01.09.2022 in Kraft.

 

  1. Der neuen Schulordnung wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Sie tritt am 01.09.2022 in Kraft.