Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt zur Feststellung etwaiger Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit den entgangenen Fördermitteln für die Generalsanierung des Bergschwimmbades ein selbständiges, gerichtliches Beweisverfahren gem. § 485 ZPO beim zuständigen Landgericht zu beantragen.