Sitzung: 27.01.2022 Stadtrat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt zur Feststellung etwaiger Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit den entgangenen Fördermitteln für die Generalsanierung des Bergschwimmbades ein selbständiges, gerichtliches Beweisverfahren gem. § 485 ZPO beim zuständigen Landgericht zu beantragen.