Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:

Der Aufstellung des Bebauungsplans „Straßenbäcker“ wird zugestimmt. Gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 a BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschlossen.

Der Planungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 3, 3/1, 5 und 6 der Gemarkung Erlenbach.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Straßenbäcker“.