Sitzung: 20.09.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Beschluss:
Dem Stadtrat wird empfohlen, den kalkulatorischen Zinssatz für das Wasserwerk, die Entwässerungseinrichtung sowie alle anderen relevanten städtischen Einrichtungen rückwirkend zum 01.01.2022 auf neu 3,3 v.H. festzulegen.