Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22

Beschluss:

Der kalkulatorische Zinssatz für das Wasserwerk, die Entwässerungseinrichtung sowie alle anderen relevanten städtischen Einrichtungen wird mit Anwendung ab dem Haushaltsjahr 2022 auf neu 3,3 v.H. festgelegt.