Sitzung: 29.09.2022 Stadtrat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22
Beschluss:
Der kalkulatorische Zinssatz für das Wasserwerk, die Entwässerungseinrichtung sowie alle anderen relevanten städtischen Einrichtungen wird mit Anwendung ab dem Haushaltsjahr 2022 auf neu 3,3 v.H. festgelegt.