Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

Die Option zur Umsatzsteuerpflicht nach § 9 UStG wird in Bezug auf die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe „Gas“ ab dem 01.01.2023 ausgeübt und somit auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG verzichtet.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Gasversorgung Unterfranken GmbH (gasuf) für den bestehenden Konzessionsvertrag eine entsprechende Vertragsergänzung mit Gültigkeit zum 01.01.2023 abzuschließen.

 

Die Umsatzsteuerklausel wird als weiterer Absatz in § 4 des bestehenden Konzessionsvertrags aufgenommen und lautet:

 

„Die Zahlung der Konzessionsabgabe erfolgt grundsätzlich als Netto-Betrag. Sollte die Konzessionsabgabe aufgrund gesetzlicher Änderung oder rechtskräftiger Entscheidungen in Zukunft der Umsatzsteuer unterliegen, ist seitens der GVU zusätzlich zur gesetzlich geschuldeten bzw. vertraglich vereinbarten Höhe der Konzessionsabgaben Umsatzsteuer zu zahlen. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich seitens der GVU im Wege der Gutschriftstellung.

Mit der verpflichtenden Einführung des § 2b UStG zum 01.01.2023 übt die Gemeinde die Option gem. § 9 UStG aus und verzichtet auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG. Die Auszahlung der vereinbarten Konzessionsabgaben erfolgt ab diesem Zeitpunkt zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.“