Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

1.    Der Kath. Kirchenstiftung St. Josef Mechenhard wird für die geplante Restaurierung der Außenfassade und des Innenraums der Marienkapelle “Zur Schmerzhaften Muttergottes” eine städtische Kostenbeteiligung in Höhe von 50 % der Gesamtkosten (maximal 7.500 €) zugesagt. Die Auszahlung des städtischen Anteils erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage der Baukostenabrechnung.

 

2.    Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn gilt hiermit als erteilt.