Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

1.    Der Kath. Kirchenstiftung St. Josef Mechenhard wird für die geplante Restaurierung des Innenraums der Pfarrkirche ein städtischer Zuschuss auf Basis der städtischen Vereinsförderrichtlinien in Höhe von 12 % der förderfähigen Gesamtkosten von gerundet maximal 8.700 € gewährt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage des Verwendungsnachweises frühestens nach Rechtskraft des Haushaltsplanes 2023.

 

2.    Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn gilt hiermit als erteilt.