Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

In der Haus- und Badeordnung des Bergschwimmbades wird neu festgelegt:

 

 

·         Bei Kindern ist ein Altersnachweis mittels Schülerausweis, Kinderausweis oder Saisonkarte erforderlich.

 

·         Kindern unter 10 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, Aufsichtsverpflichteten oder sonstigen Erwachsenen, der für den Badebesuch die Aufsicht ausübt und ausüben kann, gestattet.  

 

·         Ab dem Alter von 10 Jahren -  bis zum vollendeten 12. Lebensjahr dürfen nachweislich schwimmfähige Kinder, die sicher schwimmen können, ohne Begleitung in das Schwimmbad. Nachweis für die Schwimmfähigkeit ist das Schwimmabzeichen Bronze.

 

·         Über die Eignung von Nachweisen entscheidet das Badepersonal.