Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

1.    Der Kath. Kirchenstiftung St. Josef Mechenhard wird für die geplante Instandsetzung der Außentreppen der Pfarrkirche ein städtischer Investitionszuschuss auf Basis der städtischen Vereinsförderrichtlinien in Höhe von 12 % der förderfähigen Gesamtkosten (gerundet maximal 1.900 €) gewährt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage des Verwendungsnachweises frühestens nach Rechtskraft des Haushaltsplanes 2024.

 

2.    Die Zustimmung zur vorzeitigen Baufreigabe gilt hiermit als erteilt.