Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:

Der Aufstellung einer 6. Änderung des Bebauungsplans „Siedlung“ wird zugestimmt. Gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a BauGB wird die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 5839 der Gemarkung Erlenbach mit einer Größe von ca. 599 m².

Die B-Plan-Änderung erhält die Bezeichnung „6. Änderung des Bebauungsplan Siedlung“.

Die Kosten der B-Plan-Änderung trägt der Antragsteller.