Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11

Beschluss:

Der Aufstellung eines Teilbebauungsplans für den westlichen Bereich an der Elsenfelder Straße wird zugestimmt. Gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a BauGB wird die B-Plan-Aufstellung im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Teilbebauungsplan „Westlich der Elsenfelder Straße“.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 4925 TF, 4946, 4945, 4949, 4950, 4940 TF, 4953, 4959, 4958, 5005.

 

Der Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14ff. BauGB wird beschlossen.