Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:

In Ergänzung des Beschlusses vom 19.11.2019 wird der Aufstellung einer 5. Änderung des Bebauungsplans „Hinterm See“ für den Bereich der ehemaligen 110-kV Leitung „Süd“, vorbehaltlich der Zustimmung der Grundstückseigentümer, zugestimmt. Gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 a BauGB wird für die Änderung der Teilbereiche die Aufstellung einer Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschlossen.

Der Planungsbereich umfasst im Planbereich „Süd“ die Flur-Nrn. 3030/93, 3100/109, 3100/114, 3100/118, 3100/140, 3100/141 der Gemarkung Erlenbach, gemäß vorgelegtem Lageplan.

Die B-Plan-Änderung erhält die Bezeichnung „Änderung des Bebauungsplanes Hinterm See – Abschnitt „Süd“, „Mitte“ und „Nord“ im Bereich der ehem. 110-kV Leitung“.

Der Aufstellungsbeschluss vom 19.11.2019 wird ergänzt.

Die Kosten trägt der Antragsteller.