Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23

Beschluss:

Für die Kindergarten-  und Krippenkinder sowie für Hortkinder die im Mai und Juni im Rahmen der Notbetreuung die Kindertageseinrichtung an mindestens einem Tag besucht haben, werden die Gebühren anteilig nur für die Tage erhoben, in denen das Kind auch tatsächlich die Einrichtung besucht hat.

Für die Hortkinder die Juli im Rahmen der erweiterten Notbetreuung die Kindertageseinrichtung an mindestens einem Tag besucht haben, werden die Gebühren anteilig nur für die Tage erhoben, in denen das Kind auch tatsächlich die Einrichtung besucht hat.